Der alte Mensch, der unterstützende oder ergänzende Hilfe nötig hat, schwer pflegebedürftig oder verwirrt ist, behält die ihm durch das Grundgesetz gegebene Würde und bleibt eine Persönlichkeit mit einer Vergangenheit und einer Zukunft.
Wir verstehen den Menschen als eine Einheit aus Körper - Seele - Geist, als soziales Wesen, welches er auch im Alter bleibt. Er stellt einen Teil der Gesellschaft dar und muss die Möglichkeit haben, sich auch im fortgeschrittenen Alter in seiner sozialen Rolle verhalten und erleben zu können.
Sollte aus verschiedenen Gründen ein Heimeintritt erfolgen, so ist seine Eigenverantwortlichkeit im Heim zwar begrenzt, jedoch soll er bei der Mitgestaltung seiner Lebensverhältnisse maßgeblich beteiligt werden. Es geht nicht darum, das Leben des Heimbewohners zu organisieren, sondern mit ihm zu leben. Hier ist es wichtig zu erkennen, dass der Mensch von seiner Lebensbiographie, seiner eigenen Persönlichkeit und Würde geprägt ist, welche zu respektieren sind, auch wenn der Bewohner von körperlichen Gebrechen gezeichnet oder verwirrt ist.